1. ALLGEMEINES
Die Husqvarna Schweiz AG, Industriestrasse 10, 5506 Mägenwil, Schweiz ("HUSQVARNA") vertreibt die Produktpalette der Marken Husqvarna, Gardena, McCulloch, und weitere „OCB / Other Consumer Brands“ von der Husqvarna Group in den Bereichen Forst- und Gartengeräte, Bewässerungslösungen, Bautechnik/Construction, Zubehör, Ersatzteile und Bekleidung, nachfolgend Produkte genannt.
HUSQVARNA erbringt für Produkte der Marke Husqvarna im Regelfall keine direkten Dienstleistungen gegenüber Endkunden, diese übernehmen die Fachhändler.
Diese AVLB finden auf die zwischen HUSQVARNA und deren Wiederverkäufern (einschliesslich den Vertragshändlern) sowie den Endkunden abgeschlossenen Bestellungen und Direktaufträgen Anwendung und sind gültig ab 1. Januar 2019. Sie ersetzen sämtliche früheren Versionen. Die Husqvarna Schweiz AG bedient sich eines selektiven Distributionssystems für die Marke Husqvarna. Bei einer bestehenden selektiven Distributionsvereinbarung mit dem Vertragspartner gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen subsidiär.
2. BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG
Die Produkte und Dienstleistungen werden vom Besteller bei HUSQVARNA mittels Bestellungen persönlich, schriftlich, elektronisch oder telefonisch bestellt. Eine solche Bestellung gilt von HUSQVARNA nur dann als akzeptiert, wenn HUSQVARNA die Bestellung bestätigt ("HUSQVARNA Bestätigung") oder ausführt. Allfällige Abweichungen der HUSQVARNA Bestätigung von der Bestellung sind vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen seit Eingang der HUSQVARNA-Bestätigung zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der HUSQVARNA-Bestätigung enthaltenen Bedingungen vom Besteller als angenommen.
3. LIEFERUNG UND LEISTUNG
3.1 Teillieferungen
Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der HUSQVARNA ausdrücklich vorbehalten.
3.2 Transportkosten /-schäden
Die Preise verstehen sich exkl. Trans-portkosten. Transport- und Versandkostenanteil gemäss Konditionsvereinbarung. Mehrkosten für Spezialbehandlungen oder Postexpress sowie eventuelle Nachnahmegebühren und - soweit anwendbar - die jeweils gültigen Gebühren der Recycling-Garantie werden dem Besteller offen ausgewiesen und separat verrechnet.
Lieferungen mit Transportschäden dürfen vom Besteller nicht abgelehnt werden, sondern sind unter Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur sowie HUSQVARNA umgehend anzuzeigen. Der Besteller hat Beanstandungen betreffend Transportschäden / Mengenabweichungen der HUSQVARNA innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der bestellten Ware schriftlich unter Beilage von Fotos mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
Garantieansprüche aus Transportschäden aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung sind ausgeschlossen.
3.3 Rücksendungen / Retouren
Die HUSQVARNA nimmt nur Fehllieferungen von fabrikneuen Produkten in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Verklebungen (z.B. Preisauszeichnungen) zurück.
Die Rücknahme oder der Austausch von Produkten erfolgt nur innert 30 Arbeitstagen nach Erhalt durch den Besteller resp. gemäss schriftlicher Vereinbarung und nur nach vorhergehender Genehmigung der Verkaufsabteilung von HUSQVARNA.
Die Genehmigung erfolgt durch die Bekanntgabe einer Retouren-Auftragsnummer seitens HUSQVARNA. Die Retouren-Auftragsnummer muss auf sämtlichen Dokumenten (z.B. Lieferschein) seitens des Bestellers vermerkt werden.
Allfällige Kosten für Kontrollen, beschädigte Verpackungen etc. werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Besteller, ist HUSQVARNA berechtigt, die Produkte unfrankiert an den Besteller zurückzusenden, die Entgegennahme der Lieferung zu verweigern oder einen Unkostenanteil von mindestens CHF 54.- je Auftrag zu verrechnen.
3.4 Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit deren Versand von HUSQVARNA auf den Besteller über.
3.5 Rücktrittsrecht von HUSQVARNA
HUSQVARNA ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
4. KAUFPREISE
HUSQVARNA verkauft die Produkte zu den in den jeweiligen Preislisten publizierten unverbindlichen Preisempfehlungen (Geschäftsbereich Forst- und Garten: inkl. der gesetzlichen MWST sowie VRG, Geschäftsbereich Bautechnik/Construction: exkl. MWST), wobei Preis- und Modelländerungen stets vorbehalten bleiben.
5. ZAHLUNGSKONDITIONEN
Der Besteller hat in der Regel die gelieferten Produkte innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen.
Der Besteller ist weder zu Teilzahlungen berechtigt noch darf er Zahlungen wegen Beanstandungen zurückhalten. Der Besteller ist nicht berechtigt, solche Zahlungen mit irgendwelchen Ansprüchen seinerseits gegenüber HUSQVARNA, wie Retouren- oder Garantieforderungen etc., zu verrechnen. Abzüge dürfen ohne Rücksprache mit HUSQVARNA nicht in Abzug gebracht werden. HUSQVARNA behält sich das Recht vor, die Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen.
6. ZAHLUNGSVERZUG
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen resp. der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Besteller ohne weiteres im Verzug. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5% pro Jahr verrechnet werden. Mahn- und Inkassogebühren sowie andere Folgekosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Zahlungsverzug ist HUSQVARNA berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht ausgeführte Lieferungen bis Eingang der Zahlung zurückzubehalten.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HUSQVARNA.
8. GARANTIE
Das Gewährleistungsrecht gem. OR Art.
192ff wird durch die Firma HUSQVARNA
ausgeschlossen, gültig sind die nachfolgenden
Garantiebestimmungen.
HUSQVARNA gewährleistet dem
Besteller die Mängelfreiheit der Produkte
im Sinne von Art. 197 OR.
Für vom Besteller im Rahmen der
Bestellung festgelegte Eigenschaften des
Produktes haftet HUSQVARNA nur, wenn
HUSQVARNA jene ausdrücklich und
schriftlich bestätigt.
Garantie-Ansprüche sind vom Besteller
gegenüber HUSQVARNA unmittelbar
nach deren Entdeckung geltend zu
machen und verjähren nach der von
HUSQVARNA schriftlich kommunizierten
Garantiedauer ab Ablieferung an den
Besteller. Es muss eine Kopie des Kaufbelegs
durch den Besteller vorgelegt /
beigefügt werden.
Um den Garantieanspruch überprüfen zu
können, müssen in jedem Fall die
defekten Ersatzteile oder das defekte
Gerät an HUSQVARNA zu Lasten des
Bestellers eingesandt oder überbracht
werden.
Wenn nicht anders vermerkt, beträgt die
Garantiedauer der Produkte bei ausschliesslich
privater Nutzung 24 Monate,
bei gewerblicher Nutzung 12 Monate
jeweils ab der Ablieferung an den Käufer.
Bei gewerblicher Nutzung von Produkten
der Marken Gardena und OCB wird die
Garantie ausbedungen.
(Definition von beruflicher oder
gewerblicher Nutzung siehe Anhang I).
Im Falle eines Garantie-Anspruchs
seitens des Bestellers, hat HUSQVARNA
die freie Wahl, ein fehlerhaftes Produkt
entweder zu reparieren oder aber durch
ein der Gattung nach gleiches Produkt zu
ersetzen. Erfolgt Produktersatz, gewährt
Husqvarna dem Konsumenten eine zweijährige
Garantie auf die Ersatzlieferung,
sowie im Falle der Reparatur, auf die
ersetzen Teile. Bei gewerblicher Nutzung
beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Ersatzlieferung
auf das Ersatzgerät oder im
Falle einer Reparatur auf die ersetzten
Teile ab dem Datum der Nachbesserung.
Der Besteller ist nicht berechtigt, den
Kauf eines Produkts mittels Wandelung
rückgängig zu machen oder eine Kaufpreisminderung
zu verlangen. Jeglicher
Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Dem Besteller zumutbare
technische und gestalterische Abweichungen
der Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftlichen Unterlagen,
sowie Modell-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des
technischen Fortschritts und der weiteren
Entwicklung bleiben vorbehalten,
ohne dass hieraus Rechte gegen
HUSQVARNA hergeleitet werden
können. Ein Garantie-Anspruch entfällt,
wenn das Produkt unsachgemäss behandelt
oder geöffnet wurde oder wenn die
Seriennummer beschädigt, verändert
oder entfernt wurde. Ausgenommen
Mangelfolgeschäden aus Produktemängeln
sind weitergehende Gewährleistungsansprüche
oder andere Ansprüche
des Bestellers im Zusammenhang
mit Produktmängeln - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Bei der Bekleidung gewähren wir Garantie
auf Material und Verarbeitung. Dies
garantiert aber keinen Ersatz aufgrund
von unsachgemässer oder übermässiger
Verwendung und Abnutzung.
GARDENA smart Produkte sind weder für den Verkauf noch für die Verwendung in den USA bestimmt, da diese Produkte in einem Funkfrequenzbereich betrieben werden, der ausschliesslich vom US-Militär verwendet werden darf. Gardena smart Produkte sind daher nicht für die Verwendung in den USA zertifiziert, dürfen dort nicht betrieben werden und sind von GARDENA nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA freigegeben.
GARDENA Bewässerungsprodukte sind weder für den Verkauf noch die Verwendung in den USA und in Kanada bestimmt, da diese nach metrischen Massen hergestellten Produkte nicht auf die auf Zollmasse ausgerichteten Wasseranschlüsse in den USA und in Kanada passen. Bei Verwendung in den USA und Kanada und Anschluss an die dortigen Wasseranschlüsse besteht das Risiko, dass Wasser austritt und/oder die Funktionen der Produkte nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen. GARDENA Bewässerungsprodukte sind von GARDENA nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben und GARDENA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass GARDENA Bewässerungsprodukte in die USA oder nach Kanada verkauft und/oder dort verwendet werden.
GARDENA Elektrogeräte, die über ein Stromkabel an die Stromversorgung angeschlossen werden (nachfolgend die „Produkte“), sind weder für den Verkauf in die USA und Kanada noch zur dortigen Verwendung bestimmt, da die Stecker der Produkte nicht zu den dortigen Steckdosen passen. Die Produkte können in den USA und in Kanada nicht ohne geeigneten Adapter verwendet werden. Die Produkte sind von GARDENA nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben und GARDENA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Produkte in die USA oder nach Kanada verkauft und/oder dort verwendet werden.
9. GARANTIEAUSSCHLUSS
Die Garantie wird ausgeschlossen oder
vorzeitig abgebrochen, wenn die
Schäden auf folgende Ursachen zurückzuführen
sind:
- Die im Serviceheft, Bedienungsanleitung
oder Instruktionsbuch
vorgeschriebenen Inspektionen,
Wartung, Montage und Pflege
wurden nicht vorschriftsgemäss
ausgeführt.
- Der Käufer hat die Verwendung
der Maschine fortgesetzt, obwohl
ein Fehler aufgetreten ist.
- Eingriffe von nicht autorisierten
Stellen.
- Das Produkt ist zweckentfremdet,
umgebaut oder verändert worden.
- Unsachgemässe Nutzung.
- Bei Reparaturen während der
Garantiezeit wurden keine
Originalteile verwendet.
10. AFTER SALES
Im Reparaturfall führt HUSQVARNA die
Reparatur während der Garantiezeit
kostenlos durch, ausserhalb der Garantiezeit
wird die Reparatur mit einem
Stundenansatz von CHF 120.00 exkl.
MWST verrechnet.
Auf ausgeführte Reparaturarbeiten
sowie ersetzten Ersatzteilen gewähren
wir eine Reparaturgarantie von 6
Monaten.
Die Einsendung von zu reparierenden
Produkten durch den Besteller gehen zu
seinen Lasten.
Rücksendungen von HUSQVARNA zum
Besteller oder Endkunden gehen im
Garantiefall zu Lasten HUSQVARNA.
Ausserhalb der Garantie gehen
Rücksendungen zu Lasten Besteller oder
Endkunde und werden verrechnet.
11. KEINE ÄNDERUNGEN AN
PRODUKTEN
Der Besteller ist nicht berechtigt, die
Produkte und die darauf angebrachten
Marken, Namen, Logos oder Zeichen in
irgendeiner Form zu verändern.
12. ANWENDBARES RECHT
Diese AVLB und die zwischen den
Parteien gestützt darauf abgeschlossenen
Verträge und Vereinbarungen
unterstehen schweizerischem Recht.
Stand: Januar 2019