Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Husqvarna Schweiz AG (Forst- & Gartengeräte, Bewässerungslösungen sowie Bautechnik/Construction)

1. ALLGEMEINES

Die Husqvarna Schweiz AG, Industriestrasse 10, 5506 Mägenwil, Schweiz ("HUSQVARNA") vertreibt die Produktpalette der Marken Husqvarna, Gardena, McCulloch, und weitere „OCB / Other Consumer Brands“ von der Husqvarna Group in den Bereichen Forst- und Gartengeräte, Bewässerungslösungen, Bautechnik/Construction, Zubehör, Ersatzteile und Bekleidung, nachfolgend Produkte genannt. HUSQVARNA erbringt für Produkte der Marke Husqvarna im Regelfall keine direkten Dienstleistungen gegenüber Endkunden, diese übernehmen die Fachhändler. Diese AVLB finden auf die zwischen HUSQVARNA und deren Wiederverkäufern (einschliesslich den Vertragshändlern) sowie den Endkunden abgeschlossenen Bestellungen und Direktaufträgen Anwendung und sind gültig ab 1. Januar 2019. Sie ersetzen sämtliche früheren Versionen. Die Husqvarna Schweiz AG bedient sich eines selektiven Distributionssystems für die Marke Husqvarna. Bei einer bestehenden selektiven Distributionsvereinbarung mit dem Vertragspartner gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen subsidiär.

2. BESTELLUNG UND BESTÄTIGUNG

Die Produkte und Dienstleistungen werden vom Besteller bei HUSQVARNA mittels Bestellungen persönlich, schriftlich, elektronisch oder telefonisch bestellt. Eine solche Bestellung gilt von HUSQVARNA nur dann als akzeptiert, wenn HUSQVARNA die Bestellung bestätigt ("HUSQVARNA Bestätigung") oder ausführt. Allfällige Abweichungen der HUSQVARNA Bestätigung von der Bestellung sind vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen seit Eingang der HUSQVARNA-Bestätigung zu beanstanden. Bei unterlassener oder verspäteter Beanstandung gelten die in der HUSQVARNA-Bestätigung enthaltenen Bedingungen vom Besteller als angenommen.

3. LIEFERUNG UND LEISTUNG

3.1 Teillieferungen

Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der HUSQVARNA ausdrücklich vorbehalten.

3.2 Transportkosten /-schäden

Die Preise verstehen sich exkl. Trans-portkosten. Transport- und Versandkostenanteil gemäss Konditionsvereinbarung. Mehrkosten für Spezialbehandlungen oder Postexpress sowie eventuelle Nachnahmegebühren und - soweit anwendbar - die jeweils gültigen Gebühren der Recycling-Garantie werden dem Besteller offen ausgewiesen und separat verrechnet. Lieferungen mit Transportschäden dürfen vom Besteller nicht abgelehnt werden, sondern sind unter Vorbehalt anzunehmen und dem Transporteur sowie HUSQVARNA umgehend anzuzeigen. Der Besteller hat Beanstandungen betreffend Transportschäden / Mengenabweichungen der HUSQVARNA innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der bestellten Ware schriftlich unter Beilage von Fotos mitzuteilen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Garantieansprüche aus Transportschäden aufgrund mangelnder oder ungenügender Verpackung sind ausgeschlossen.

3.3 Rücksendungen / Retouren

Die HUSQVARNA nimmt nur Fehllieferungen von fabrikneuen Produkten in unbeschädigter Originalverpackung und ohne Verklebungen (z.B. Preisauszeichnungen) zurück. Die Rücknahme oder der Austausch von Produkten erfolgt nur innert 30 Arbeitstagen nach Erhalt durch den Besteller resp. gemäss schriftlicher Vereinbarung und nur nach vorhergehender Genehmigung der Verkaufsabteilung von HUSQVARNA. Die Genehmigung erfolgt durch die Bekanntgabe einer Retouren-Auftragsnummer seitens HUSQVARNA. Die Retouren-Auftragsnummer muss auf sämtlichen Dokumenten (z.B. Lieferschein) seitens des Bestellers vermerkt werden. Allfällige Kosten für Kontrollen, beschädigte Verpackungen etc. werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch den Besteller, ist HUSQVARNA berechtigt, die Produkte unfrankiert an den Besteller zurückzusenden, die Entgegennahme der Lieferung zu verweigern oder einen Unkostenanteil von mindestens CHF 54.- je Auftrag zu verrechnen.

3.4 Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen mit deren Versand von HUSQVARNA auf den Besteller über.

3.5 Rücktrittsrecht von HUSQVARNA

HUSQVARNA ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.

4. KAUFPREISE

HUSQVARNA verkauft die Produkte zu den in den jeweiligen Preislisten publizierten unverbindlichen Preisempfehlungen (Geschäftsbereich Forst- und Garten: inkl. der gesetzlichen MWST sowie VRG, Geschäftsbereich Bautechnik/Construction: exkl. MWST), wobei Preis- und Modelländerungen stets vorbehalten bleiben.

5. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Der Besteller hat in der Regel die gelieferten Produkte innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Der Besteller ist weder zu Teilzahlungen berechtigt noch darf er Zahlungen wegen Beanstandungen zurückhalten. Der Besteller ist nicht berechtigt, solche Zahlungen mit irgendwelchen Ansprüchen seinerseits gegenüber HUSQVARNA, wie Retouren- oder Garantieforderungen etc., zu verrechnen. Abzüge dürfen ohne Rücksprache mit HUSQVARNA nicht in Abzug gebracht werden. HUSQVARNA behält sich das Recht vor, die Zahlungskonditionen jederzeit anzupassen.

6. ZAHLUNGSVERZUG

Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen resp. der vereinbarten Zahlungsfrist, ist der Besteller ohne weiteres im Verzug. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5% pro Jahr verrechnet werden. Mahn- und Inkassogebühren sowie andere Folgekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug ist HUSQVARNA berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht ausgeführte Lieferungen bis Eingang der Zahlung zurückzubehalten.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HUSQVARNA.

8. GARANTIE

Das Gewährleistungsrecht gem. OR Art. 192ff wird durch die Firma HUSQVARNA ausgeschlossen, gültig sind die nachfolgenden Garantiebestimmungen.

HUSQVARNA gewährleistet dem Besteller die Mängelfreiheit der Produkte im Sinne von Art. 197 OR.

Für vom Besteller im Rahmen der Bestellung festgelegte Eigenschaften des Produktes haftet HUSQVARNA nur, wenn HUSQVARNA jene ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

Garantie-Ansprüche sind vom Besteller gegenüber HUSQVARNA unmittelbar nach deren Entdeckung geltend zu machen und verjähren nach der von HUSQVARNA schriftlich kommunizierten Garantiedauer ab Ablieferung an den Besteller. Es muss eine Kopie des Kaufbelegs durch den Besteller vorgelegt / beigefügt werden.

Um den Garantieanspruch überprüfen zu können, müssen in jedem Fall die defekten Ersatzteile oder das defekte Gerät an HUSQVARNA zu Lasten des Bestellers eingesandt oder überbracht werden.

Wenn nicht anders vermerkt, beträgt die Garantiedauer der Produkte bei ausschliesslich privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher Nutzung 12 Monate jeweils ab der Ablieferung an den Käufer. Bei gewerblicher Nutzung von Produkten der Marken Gardena und OCB wird die Garantie ausbedungen. (Definition von beruflicher oder gewerblicher Nutzung siehe Anhang I).

Im Falle eines Garantie-Anspruchs seitens des Bestellers, hat HUSQVARNA die freie Wahl, ein fehlerhaftes Produkt entweder zu reparieren oder aber durch ein der Gattung nach gleiches Produkt zu ersetzen. Erfolgt Produktersatz, gewährt Husqvarna dem Konsumenten eine zweijährige Garantie auf die Ersatzlieferung, sowie im Falle der Reparatur, auf die ersetzen Teile. Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Ersatzlieferung auf das Ersatzgerät oder im Falle einer Reparatur auf die ersetzten Teile ab dem Datum der Nachbesserung.

Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kauf eines Produkts mittels Wandelung rückgängig zu machen oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Jeglicher Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dem Besteller zumutbare technische und gestalterische Abweichungen der Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen HUSQVARNA hergeleitet werden können. Ein Garantie-Anspruch entfällt, wenn das Produkt unsachgemäss behandelt oder geöffnet wurde oder wenn die Seriennummer beschädigt, verändert oder entfernt wurde. Ausgenommen Mangelfolgeschäden aus Produktemängeln sind weitergehende Gewährleistungsansprüche oder andere Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Produktmängeln - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.

Bei der Bekleidung gewähren wir Garantie auf Material und Verarbeitung. Dies garantiert aber keinen Ersatz aufgrund von unsachgemässer oder übermässiger Verwendung und Abnutzung.

GARDENA smart Produkte sind weder für den Verkauf noch für die Verwendung in den USA bestimmt, da diese Produkte in einem Funkfrequenzbereich betrieben werden, der ausschliesslich vom US-Militär verwendet werden darf. Gardena smart Produkte sind daher nicht für die Verwendung in den USA zertifiziert, dürfen dort nicht betrieben werden und sind von GARDENA nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA freigegeben.

GARDENA Bewässerungsprodukte sind weder für den Verkauf noch die Verwendung in den USA und in Kanada bestimmt, da diese nach metrischen Massen hergestellten Produkte nicht auf die auf Zollmasse ausgerichteten Wasseranschlüsse in den USA und in Kanada passen. Bei Verwendung in den USA und Kanada und Anschluss an die dortigen Wasseranschlüsse besteht das Risiko, dass Wasser austritt und/oder die Funktionen der Produkte nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen. GARDENA Bewässerungsprodukte sind von GARDENA nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben und GARDENA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass GARDENA Bewässerungsprodukte in die USA oder nach Kanada verkauft und/oder dort verwendet werden.

GARDENA Elektrogeräte, die über ein Stromkabel an die Stromversorgung angeschlossen werden (nachfolgend die „Produkte“), sind weder für den Verkauf in die USA und Kanada noch zur dortigen Verwendung bestimmt, da die Stecker der Produkte nicht zu den dortigen Steckdosen passen. Die Produkte können in den USA und in Kanada nicht ohne geeigneten Adapter verwendet werden. Die Produkte sind von GARDENA nicht für den Verkauf und/oder die Verwendung in den USA und in Kanada freigegeben und GARDENA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Produkte in die USA oder nach Kanada verkauft und/oder dort verwendet werden.

9. GARANTIEAUSSCHLUSS

Die Garantie wird ausgeschlossen oder vorzeitig abgebrochen, wenn die Schäden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • Die im Serviceheft, Bedienungsanleitung oder Instruktionsbuch vorgeschriebenen Inspektionen, Wartung, Montage und Pflege wurden nicht vorschriftsgemäss ausgeführt.
  • Der Käufer hat die Verwendung der Maschine fortgesetzt, obwohl ein Fehler aufgetreten ist.
  • Eingriffe von nicht autorisierten Stellen. 
  • Das Produkt ist zweckentfremdet, umgebaut oder verändert worden. 
  • Unsachgemässe Nutzung. 
  • Bei Reparaturen während der Garantiezeit wurden keine Originalteile verwendet.

10. AFTER SALES

Im Reparaturfall führt HUSQVARNA die Reparatur während der Garantiezeit kostenlos durch, ausserhalb der Garantiezeit wird die Reparatur mit einem Stundenansatz von CHF 120.00 exkl. MWST verrechnet. Auf ausgeführte Reparaturarbeiten sowie ersetzten Ersatzteilen gewähren wir eine Reparaturgarantie von 6 Monaten. Die Einsendung von zu reparierenden Produkten durch den Besteller gehen zu seinen Lasten. Rücksendungen von HUSQVARNA zum Besteller oder Endkunden gehen im Garantiefall zu Lasten HUSQVARNA. Ausserhalb der Garantie gehen Rücksendungen zu Lasten Besteller oder Endkunde und werden verrechnet.

11. KEINE ÄNDERUNGEN AN PRODUKTEN

Der Besteller ist nicht berechtigt, die Produkte und die darauf angebrachten Marken, Namen, Logos oder Zeichen in irgendeiner Form zu verändern.

12. ANWENDBARES RECHT

Diese AVLB und die zwischen den Parteien gestützt darauf abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen unterstehen schweizerischem Recht.

 

Stand: Januar 2019