1 Geltungsbereich: Die Husqvarna GmbH bedient sich eines selektiven Distributionssystems für die Marke Husqvarna. Bei einer aufrechten selektiven Distributionsvereinbarung mit dem Vertragspartner gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen subsidiär.


2 Allgemeines:

2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen („Leistungsgegenstände"), die die Husqvarna Austria GmbH („HUSQVARNA") gegenüber dem Vertragspartner („Kunde") erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichungen davon, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, gelten nur dann, wenn HUSQVARNA diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, sofern nicht gesondert schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

2.2 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur insoweit gegenüber Konsumenten iSd § 1 KSchG als nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere die des KSchG, anzuwenden sind.

2.3 Die in Prospekten, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen etc. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt (zB per E-Mail) werden. Der Kunde wird HUSQVARNA eine E-Mail Adresse, an die eine solche elektronische Zustellung vorgenommen werden kann, schriftlich bekanntgeben.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, HUSQVARNA jede Änderung seiner Anschrift (auch der E-Mail-Adresse) unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Bei Unterlassung gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.


3 Preise:

3.1 Die genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Auslieferungslager der HUSQVARNA.

3.2 Die Preise fußen auf den Einkaufs- und Herstellungskosten von HUSQVARNA zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung aus Gründen, die nicht von HUSQVARNA zu vertreten sind, erhöhen, so gilt ein Preisanpassungsrecht der HUSQVARNA im Wege billigen Ermessens als vereinbart.

3.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden bei Mindermengenbestellungen lt. aktueller Preisliste/Dispositionsliste Mindermengenzuschläge verrechnet und es gehen dennoch die Versandkosten zu Lasten des Kunden.


4 Zahlung:

4.1 Der Zahlungstermin ergibt sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so ist die Forderung am Tag der Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der HUSQVARNA als schuldbefreiend geleistet. HUSQVARNA ist berechtigt, Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen.

4.2 Bei Zahlungsverzug ist HUSQVARNA berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (§ 1333 Abs 2 ABGB), jedenfalls aber EUR 40,-- (§ 458 UGB) sowie Verzugszinsen in der Höhe 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 456 UGB) zu verlangen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand, so kann HUSQVARNA die Erfüllung ihrer Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Forderungen der HUSQVARNA ist nicht zulässig, es sei denn, dass es sich um gerichtlich festgestellte oder von HUSQVARNA anerkannte Forderungen handelt. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von HUSQVARNA nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.

4.3 Allfällige Stundungen einzelner Forderungen oder Vereinbarungen von Ratenzahlungen werden nur unter der Bedingung der Einhaltung der vereinbarten Ratenzahlungsfristen bzw. der übrigen Zahlungsfristen bei sonstigem Terminverlust gewährt. Im Falle des Verzuges mit auch nur einzelnen Raten oder sonstigen, offenen Forderungen werden daher ohne Rücksicht auf die Fälligkeitstermine sämtliche Forderungen sofort fällig.

4.4 Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Alle Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Wechsel nicht fristgemäß eingelöst, so sind auch etwaige weitere Wechsel sofort zur Zahlung fällig und jegliche Stundung verwirkt.

4.5 Skontoabzüge können nur anerkannt werden, wenn sie vereinbart wurden, in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen und wenn alle Forderungen älteren Datums beglichen sind.


5 Versand: Versand und Warenübernahme erfolgen auf Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.


6 Lieferfrist: Es liegt im Interesse von HUSQVARNA, die Lieferfristen sorgfältig einzuhalten. Kommt HUSQVARNA mit der Lieferung in Verzug, sind Schadenersatzansprüche oder sonstige Forderungen wegen dieses Verzuges ausgeschlossen, sofern HUSQVARNA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


7 Mängelrügen, Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung:

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung des Leistungsgegenstandes bei Lieferung. Dabei festgestellte Mängel sind HUSQVARNA unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Etwaige versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich anzuzeigen. Sofern die Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wird, verliert der Kunde u.a. seine Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche (§ 377 UGB). Bei begründeten Mängelrügen ist HUSQVARNA nach ihrer Wahl nur zur Auswechslung der schadhaften Teile oder zur Beseitigung von etwaigen fehlerhaften Ausführungen verpflichtet. Jede Haftung für Aus- und Einbaukosten, sei es aus Gewährleistung oder Schadenersatz, wird ausgeschlossen. Ort der Mängelbehebung ist der Sitz der HUSQVARNA. Zur Durchführung der Mängelbehebung ist der beanstandende Leistungsgegenstand frachtfrei an HUSQVARNA zu senden. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

7.2 Abgesehen von Personenschäden haftet HUSQVARNA nur, wenn HUSQVARNA vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Weitergehende Ansprüche, wie insbesondere Schadenersatz, Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

7.3 Kommt es im Verhältnis des Kunden zu seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der Rückgriff auf HUSQVARNA gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen.


8 Warenrücklieferungen:

8.1 Warenrücklieferungen können nur nach Absprache mit der Verkaufsabteilung von HUSQVARNA erfolgen.

8.2 Alle Rücklieferungen werden nur frachtfrei in unbeschädigter Originalverpackung übernommen. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.3 Gutschriften für Warenrücklieferungen aus Fehlbestellungen der Kunden und dgl. werden bei Lieferung in Originalverpackung sowie unter Bekanntgabe der Lieferscheinnummer und Auftragsnummer mit einem 10%igen Bearbeitungsabschlag (bzw. It. aktueller Preisliste) erstellt. Bei Lieferung ohne unsere Lieferschein- und Auftragsnummer und der Originalverpackung wird ein erhöhter Bearbeitungsabschlag von 20 % (bzw. It. aktueller Preisliste) von der Gutschrift abgezogen.


9 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.


10 Vertragsrücktritt: Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen behält sich HUSQVARNA einen Vertragsrücktritt vor.


11 Eigentumsvorbehalt:

Die Leistungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im uneingeschränkten Eigentum der HUSQVARNA. Im Falle des Verzuges ist HUSQVARNA berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer HUSQVARNA erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn HUSQVARNA diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und HUSQVARNA der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an HUSQVARNA abgetreten. Bei Weiterverkauf des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungsgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, für die Setzung der erforderlichen Publizitätsakte (insbesondere Verständigung des Drittschuldners) zu sorgen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen seitens HUSQVARNA, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Kunde schon jetzt zu, dass HUSQVARNA die Ware auf Kosten des Kunden jederzeit abholen kann.


12 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Rechte und Pflichten ist der Sitz der Husqvarna Austria GmbH in 4010 Linz, Industriezeile 36. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag, seinem Zustand, seiner Abwicklung und seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und sonstiger nicht zwingender Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.


13 Der Kunde darf Werbung für die von HUSQVARNA vertriebenen Waren und Marken nur in jener Form durchführen, die wir ihm ausdrücklich und schriftlich bewilligen.


14 Sonstige Bestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder Teile einer solchen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ersetzten Bestimmung und der Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.2 Der Kunde verzichtet auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verkürzung über die Hälfte und jedem sonstigen erdenklichen Rechtsgrund, auf den nach dem Gesetz wirksam verzichtet werden kann.


AGB Stand Februar 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Information laut FAGG § 4

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Information laut FAGG § 4 für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern


Unternehmensdaten: Husqvarna Austria GmbH, Industriezeile 36, 4010 Linz
Firmenbuchnummer: FN 186 596 g
Firmenbuchgericht: Linz
Telefonnummer: 0732.770101
Faxnummer: 0732.770101.440
Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 – 16:30, Freitag 8:00 - 13:00, Feiertag, Samstag und Sonntag geschlossen
e-mail Adresse: service.gardena@husqvarnagroup.com
Internetseiten:
www.husqvarna.com/at
www.gardena.com/at
www.jonsered.com/at
www.mcculloch.com/at
www.partner.biz/at
www.uoa.cc/at


Alle Mitarbeiter der Husqvarna Austria sind verpflichtet sich an den allgemeinen Verhaltenskodex der Husqvarna Gruppe zu halten. Dieser Verhaltenskodex ist unter oben genannten Internetseiten abrufbar.

1) Die Produkte auf diesem Webshop sind ausdrücklich für den Vertrieb von Gardena Ersatzteilen an Verbraucher mit Hauptwohnsitz in Österreich bestimmt. Lieferungen erfolgen nur innerhalb von Österreich.
Bei Verbrauchern handelt sich um natürliche Personen, deren Bestellung keiner gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder deren Bestellung zur Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Betriebes Ihres Unternehmens dient.
Bei dem Webshop handelt es sich um einen unverbindlichen Online Katalog und kein rechtlich bindendes Angebot.

2) Die wesentlichen Eigenschaften unserer Produkte erhalten Sie auf unserem Webshop und unter oben genannten Internetadressen.

3) Die in unserem Webshop genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben aber exklusive allfälliger Versandkosten.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Webshop angeführten Preise.
Für Lieferungen innerhalb von Österreich beträgt die Versandkostenpauschale EUR 5,20 inkl. MwSt. pro Bestellung.

4) Zahlungs- Liefer- und Leistungsbedingungen
Zahlungen können mittels Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal oder Klarna Rechnung getätigt werden.

Die Verfügbarkeit der Ware ist bei jedem Artikel ersichtlich. Produkte können nur bei einer positiven Warenverfügbarkeit bestellt werden. Die Lieferung erfolgt unverzüglich, spätestens aber in 30 Tagen ab Vertragsabschluss.
Sollten dennoch nicht alle bestellten Produkte lieferfähig sein, behalten wir uns das Recht auf Teillieferungen vor. Die Teillieferungen erfolgen auf Kosten der Husqvarna Austria GmbH.
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen behält sich HUSQVARNA einen Vertragsrücktritt vor.

5) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Zusätzlich bieten wir eine freiwillige Herstellergarantie für unsere Produkte. Die genauen Bestimmungen finden Sie in unseren Garantiebedingungen für Endkunden.
Reklamationen richten Sie bitte per e-mail an oben angeführte Kontaktdaten.

6) Eigentumsvorbehalt
Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im uneingeschränkten Eigentum der Husqvarna Austria GmbH. Im Falle des Verzuges ist Husqvarna Austria GmbH berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer Husqvarna Austria GmbH erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

7) Rücktrittsrechte
Lt. §11 FAGG besteht grundsätzlich ein grundloses 14 tägiges Rücktrittsrecht. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts lesen Sie bitte die Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht.

8) Irrtum
Im Falle von Schreib- und Druckfehlern sind wir zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt, sofern wir unseren Irrtum beweisen können. Eventuell erhaltene Zahlungen werden wir unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsanfechtung, rückerstatten.

Stand: RL, 190205

AGB FÜR ERSATZTEILKÄUFE VIA DER GARDENA WEBSITE

GARDENA Manufacturing GmbH
Central Service
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm

1. Allgemeine Bedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsverbindungen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Anderslautende Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Zusagen und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit Annahme der von uns gelieferten Ware zustande.

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung.

3. Kreditlimit

Sie werden innerhalb des von uns festgesetzten Kreditlimits beliefert. Das Kreditlimit wird jährlich aktualisiert. Sollte das Kreditlimit ausgeschöpft sein und sollten deshalb eingegangene Bestellungen nicht ausgeliefert werden können, werden wir Sie hiervon unterrichten. Wir sind berechtigt, das Ihnen gewährte Kreditlimit zu kürzen oder zu streichen, wenn Sie die Ihnen eingeräumten Zahlungsziele nicht einhalten oder uns Umstände bekannt werden, die Rückschlüsse auf eine verminderte Kreditwürdigkeit zulassen.

4. Lieferung

Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, haben Sie das Recht, uns schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

Wird der Kaufgegenstand von uns auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so können Sie durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden oder Schadens­ersatz wegen Nichterfüllung können Sie nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen jeder Art, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wir sind bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern. Sie können von uns in solchen Fällen die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

5. Versand und Frachtbasis

Der Versand unserer Waren erfolgt grundsätzlich CIP vereinbarter Bestimmungsort (Incoterms 2010). Unter einem Auftragswert von 750,00 € netto sind die Frachtkosten von Ihnen zu tragen.

6. Garantie und Mängelhaftung

Die GARDENA Manufacturing GmbH gewährt für Geräte/Produkte gegenüber den Endkunden eine Garantie gemäß gesonderter Garantieerklärung.

Ihnen leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten bei Verwendung unserer Geräte/Produkte im gewerblichen Einsatz (z.B. Forstbetriebe, Baumschulen, Gartenbau­betriebe), im Übrigen für die Dauer von 24 Monaten. Wir behalten uns jedoch vor, im Falle fehlerhafter oder falscher Lieferung unsere Ware nachzubessern oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Sie sind erst nach zweimaliger ergebnisloser Nachbesserung bzw. ergebnis­loser Ersatzlieferung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere für unmittelbaren, mittelbaren oder Mangelfolgeschaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Sie dürfen unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange Sie nicht im Verzug sind, veräußern. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und Ihre Abnehmer gegen die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. Zu anderen Verfügungen sind Sie nicht berechtigt. Befinden Sie sich im Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, welche Ihre Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, können wir die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware jederzeit untersagen und deren Rückgabe auf Ihre Kosten verlangen. Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.

Sie sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, Ihrem Abnehmer die Abtretung an uns

bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.

Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Ihr Verlangen insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren Nominalbetrag und der Eigentumsvorbehaltsware nach unseren Verkaufspreisen. Wir können unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich mit Zugang zur Zahlung fällig. Sie kommen in Verzug, wenn der Ausgleich der Rechnungen nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang erfolgt. In diesem Falle beträgt die Höhe der Verzugszinsen 9% über dem Basiszinssatz der EZB. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

Befinden Sie sich in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, welche Ihre Kreditwürdigkeit mindern, so werden alle unsere Forderungen nach Nachfristsetzung sofort fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gegen unsere Ansprüche kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von Ihnen nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Haftung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

10. Bestellmengen

Bei Bestellungen abweichend von der Verpackungseinheit laut aktuellem Händlerkatalog erfolgt ein Pauschalzuschlag von 5,00 € zzgl. MwSt. für jede abweichende Position.

11. Verpackung

Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.

12. Sonstiges

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Gerichtsstand nach unserer Wahl Ulm oder Ihr allgemeiner Gerichtsstand.

Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Daten werden durch unsere EDV gespeichert.

Für unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gilt ausschließlich Deutsches Recht mit Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CISG).

 

Stand: 2019