GARDENA Manufacturing GmbH
Central Service
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm
1. Allgemeine Bedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsverbindungen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Anderslautende Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Zusagen und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit Annahme der von uns gelieferten Ware zustande.
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung.
3. Kreditlimit
Sie werden innerhalb des von uns festgesetzten Kreditlimits beliefert. Das Kreditlimit wird jährlich aktualisiert. Sollte das Kreditlimit ausgeschöpft sein und sollten deshalb eingegangene Bestellungen nicht ausgeliefert werden können, werden wir Sie hiervon unterrichten. Wir sind berechtigt, das Ihnen gewährte Kreditlimit zu kürzen oder zu streichen, wenn Sie die Ihnen eingeräumten Zahlungsziele nicht einhalten oder uns Umstände bekannt werden, die Rückschlüsse auf eine verminderte Kreditwürdigkeit zulassen.
4. Lieferung
Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, haben Sie das Recht, uns schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Wird der Kaufgegenstand von uns auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so können Sie durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung können Sie nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen jeder Art, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wir sind bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern. Sie können von uns in solchen Fällen die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen wollen. Erklären wir uns nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
5. Versand und Frachtbasis
Der Versand unserer Waren erfolgt grundsätzlich CIP vereinbarter Bestimmungsort (Incoterms 2010). Unter einem Auftragswert von 750,00 € netto sind die Frachtkosten von Ihnen zu tragen.
6. Garantie und Mängelhaftung
Die GARDENA Manufacturing GmbH gewährt für Geräte/Produkte gegenüber den Endkunden eine Garantie gemäß gesonderter Garantieerklärung.
Ihnen leisten wir Gewähr für die Dauer von 12 Monaten bei Verwendung unserer Geräte/Produkte im gewerblichen Einsatz (z.B. Forstbetriebe, Baumschulen, Gartenbaubetriebe), im Übrigen für die Dauer von 24 Monaten. Wir behalten uns jedoch vor, im Falle fehlerhafter oder falscher Lieferung unsere Ware nachzubessern oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Sie sind erst nach zweimaliger ergebnisloser Nachbesserung bzw. ergebnisloser Ersatzlieferung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere für unmittelbaren, mittelbaren oder Mangelfolgeschaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Sie dürfen unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange Sie nicht im Verzug sind, veräußern. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und Ihre Abnehmer gegen die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. Zu anderen Verfügungen sind Sie nicht berechtigt. Befinden Sie sich im Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, welche Ihre Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, können wir die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware jederzeit untersagen und deren Rückgabe auf Ihre Kosten verlangen. Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.
Sie sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, Ihrem Abnehmer die Abtretung an uns
bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Ihr Verlangen insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren Nominalbetrag und der Eigentumsvorbehaltsware nach unseren Verkaufspreisen. Wir können unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich mit Zugang zur Zahlung fällig. Sie kommen in Verzug, wenn der Ausgleich der Rechnungen nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang erfolgt. In diesem Falle beträgt die Höhe der Verzugszinsen 9% über dem Basiszinssatz der EZB. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Befinden Sie sich in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, welche Ihre Kreditwürdigkeit mindern, so werden alle unsere Forderungen nach Nachfristsetzung sofort fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gegen unsere Ansprüche kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von Ihnen nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Haftung
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
10. Bestellmengen
Bei Bestellungen abweichend von der Verpackungseinheit laut aktuellem Händlerkatalog erfolgt ein Pauschalzuschlag von 5,00 € zzgl. MwSt. für jede abweichende Position.
11. Verpackung
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.
12. Sonstiges
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Gerichtsstand nach unserer Wahl Ulm oder Ihr allgemeiner Gerichtsstand.
Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.
Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Daten werden durch unsere EDV gespeichert.
Für unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gilt ausschließlich Deutsches Recht mit Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: 2019